Sperrmüll loszuwerden ist eigentlich ganz einfach: Termin vereinbaren, rausstellen und abholen lassen. Trotzdem nutzen nicht alle Haushalte diese Möglichkeit, deren Kosten in vielen Orten bereits in den Abfallgebühren der Restabfallbehälter enthalten sind. Wir möchten hier für Sie einige Fragen vorab rund um das Thema Sperrmüll klären und Sie dazu animieren, diesen Service regelmäßig zu nutzen.
Wo kann ich Sperrmüll anmelden?
Wo und wie Sie Sperrmüll anmelden können ist regional unterschiedlich. Allerdings haben Sie meistens die Gelegenheit es bequem über das Internet zu erledigen. In vielen Regionen beinhaltet auch der Abfallkalender eine Postkarte, die Sie zur Sperrmüllanmeldung an Ihren Entsorger schicken können. Oder Sie melden Ihren Sperrmüll telefonisch an.
Wir haben eine Übersicht erstellt, in der Sie schauen können, wer für die Entsorgung Ihres Sperrguts zuständig ist.
In Aachen können Sie das Serviceportal der Stadt Aachen nutzen, um Ihren Sperrmüll anzumelden: https://serviceportal.aachen.de/suche/-/egov-bis-search/service/4348
In Düren ist der Dürener Service Betrieb für den Sperrgut zuständig: https://www.dn-sb.de/sperrgutentsorgung.htm
Die Regioentsorgung ist für die meisten Städte und Gemeinden aus unserem Einsatzgebiet zuständig. Kommen Sie aus Alsdorf, Baesweiler, Eschweiler, Heimbach, Herzogenrath, Inden, Langerwehe, Linnich, Monschau, Nideggen, Niederzier, Roetgen, Simmerath, Stolberg, Vettweiß oder Würselen? Dann können Sie unter folgendem Link ein Formular zur Sperrmüll-Anmeldung aufrufen: https://regioentsorgung.de/service/abholung-sperrmuell-elektrogeraete/
In Euskirchen wenden Sie sich bitte an die Stadtverwaltung, um Ihren Sperrgut anzumelden: https://www.euskirchen.de/service/abfallinformationen/anmeldung-von-sperrmuell-elektro-elektronikgrossgeraeten-gruenabfall/
Das darf in den Sperrmüll
Grundsätzlich gilt: Was nicht in die Mülltonne passt, ist sperrig und somit Sperrmüll. Gemeint sind damit natürlich nur Haushaltsgegenstände.
Wichtig ist, dass die Gegenstände per Hand von der Müllabfuhr entsorgt werden können. Möbel oder alte Matratzen sind die Klassiker auf dem Sperrmüll.
Bitte halten Sie sich an die Mengenangaben. Was nicht angemeldet wurde und nicht mehr in den Wagen passt, kann durchaus stehengelassen werden.
Außerdem gibt es auch viele Dinge, die nicht auf den Sperrmüll gehören:
Ein alter Herd oder ein kaputter Kühlschrank und andere Elektrogroßgeräte zählen nämlich nicht zum Sperrgut, sondern gelten als Sondermüll. Oft können Elektroaltgeräte gesondert angemeldet werden.
Flüssigkeiten aller Art haben dort ebenfalls nichts zu suchen. Das gilt für Farbreste ebenso wie für Säuren oder Reinigungsmittel. Lesen Sie hierzu unseren Beitrag „regelmäßig Entgiften“ und erfahren Sie dort mehr zum Thema „Schadstoffe“.
Kleine Dinge wie Schuhe, Kleidung oder altes Geschirr passen in die Mülltonne und müssen somit über den Restmüll entsorgt werden.
Ebenfalls nichts im Sperrgut zu suchen haben als gefährliche Abfälle bezeichnete Gegenstände wie Autoreifen oder Autobatterien, aber auch Leuchtstoffröhren oder Energiesparleuchtmittel.
Was beim Bau oder bei der Renovierung anfällt, muss gesondert entsorgt werden. Deshalb dürfen Sie keine Fenster oder Türen sowie keine Zäune oder Bauschutt über den Sperrmüll entsorgen. Alte Toilette oder das ausgediente Waschbecken sind ebenfalls kein Sperrgut. Sie zählen als mineralische Abfälle. Diese Dinge können wir bequem für Sie entsorgen!
Wir helfen Ihnen gerne!
Ist die Zeit zu knapp für eine Anmeldung, weil der Umzug schon bald ansteht, oder können Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihre Sachen nicht selber an die Straße stellen? Dann rufen Sie uns an, wir sind für Sie da!