Mietregeln

Mietbedingungen der Lampert Projekt GmbH für den Werkzeugverleih von flotte-eifel-besen.de

Die vorliegenden Allgemeinen Mietvertragsbedingungen des Vermieters gelten für alle Angebote und Mietverträge zur Vermietung von Werkzeugen, Baumaschinen, Baugeräten und Industriemaschinen; Mietvertragsbedingungen des Mieters wird ausdrücklich widersprochen. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Mieter (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Mietvertragsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung des Vermieters maßgebend.

  1. Der Mieter bestätigt, die Mietgegenstände im eigenen Namen und für eigene Rechnung zu mieten. Das Mietgerät darf nur von seinem Mieter und seinen autorisierten und eingewiesenen Mitarbeitern genutzt werden. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters nicht zulässig.
  2. Mängel an der Mietsache müssen bei der Übernahme schriftlich festgehalten werden; anderenfalls gilt der Zustand der Mietsache als genehmigt. Ist der Mieter Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen gem. § 310 Abs. 1 Satz 1 BGB (nachfolgend „Unternehmer“ genannt) können bei Überlassung erkennbare Mängel, welche den vorgesehenen Einsatz nicht unerheblich beeinträchtigen, nicht mehr gerügt werden, wenn sie nicht unverzüglich nach Untersuchung schriftlich gegenüber dem Vermieter angezeigt worden sind. Sonstige bereits bei Überlassung vorhandene Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Geräte mit Elektromotoren müssen von einem autorisierten Fachmann angeschlossen werden.
  3. Kommt der Vermieter bei Beginn der Mietzeit mit der Überlassung in Verzug, so kann der Mieter eine Entschädigung verlangen, falls ihm aufgrund des Verzuges nachweislich ein Schaden entstanden ist. Unbeschadet Ziff. 12 ist bei leichter Fahrlässigkeit die vom Vermieter zu leistende Entschädigung für jeden Arbeitstag begrenzt auf höchstens den Betrag des täglichen Nettomietpreises. Nach Setzung einer angemessenen Frist kann der Mieter vom Vertrag zurücktreten, wenn der Vermieter sich zu diesem Zeitpunkt weiterhin in Verzug befindet. Bei der Rücklieferung werden Kraftstoffverbrauch und Reinigung – soweit erforderlich – nach Aufwand berechnet. Mit seiner Unterschrift auf dem Mietvertrag verpflichtet sich der Mieter den Mietgegenstand sorgfältig gegen Diebstahl zu schützen.
    Das Gerät darf keinesfalls auf öffentlichen Straßen unbeaufsichtigt abgestellt werden. Insbesondere nachts und an Wochenenden ist es auf einem verschlossenen oder bewachten Gelände zu sichern.
  4. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache vorschriftsmäßig zu benutzen, die Ölstände täglich zu kontrollieren, die Geräte vorschriftsmäßig zu benutzen und nur bestimmungsgemäß einzusetzen, vor Witterung zu schützen und gesäubert zurückzugeben. Anderenfalls übernimmt der Mieter die Kosten für die Reinigung und Instandsetzung. Reparaturen können nur mit neuen Ersatzteilen erfolgen.
  5. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand vor Überbeanspruchung in jeder Weise zu schützen; die sach- und fachgerechte Wartung und Pflege des Mietgegenstandes auf seine Kosten durchzuführen; notwendige Inspektions- und Instandsetzungsarbeiten rechtzeitig anzukündigen und unverzüglich durch den Vermieter ausführen zu lassen. Die Kosten trägt der Vermieter, wenn der Mieter und seine Hilfspersonen nachweislich jede gebotene Sorgfalt beachtet haben.
  6. Den Mietpreisen liegt ein Tagessatz von max. 8 Betriebsstunden zugrunde. Bei Überschreitung wird je angefangene Betriebsstunde 1/8 des Tagessatzes berechnet. Ein 1/2 Tag zählt nur wenn das Gerät am selben Tag der Anmietung nach 4 Stunden zurückkommt. Über Nacht wird immer ein voller Tag berechnet.
  7. Defekte an Reifen oder Gummiketten und erhöhter Verschleiß von Reifen oder Gummiketten müssen vom Mieter übernommen werden.
  8. Der Kunde ist für die Mietsache bis zur ordnungsgemäßen Übergabe auf unserem Betriebshof bzw. bis zur Abholung durch unser Fahrzeug verantwortlich. Bei angelieferten Mietgeräten ist die Abholung bei Abmeldung nach 13.00 Uhr am gleichen Tag nicht mehr gewährleistet. Sollte dies der Fall sein, hat der Mieter für eine ordnungsgemäße, vor Diebstahl und Beschädigung durch Dritte geschützte Verwahrung zu sorgen. Der Mieter haftet in jedem Fall für Verlust, Diebstahl, Beschädigung und unbefugte Nutzung der Mietsache, sollte er keine Versicherung abgeschlossen (siehe Punkt 9) und diese Haftung zu vertreten haben.
  9. Der Mieter verpflichtet sich, bei Benutzung die Unfallverhütungsvorschriften der jeweiligen Berufsgenossenschaften sowie die einschlägigen Arbeitsschutzbestimmungen einzuhalten. Hinweise wegen besonderer Gefährdung: Beim Einsatz von Motorsägen, Sandstrahlgeräten und Freischneidern ist unbedingt die vorgeschriebene Schutzkleidung (Schnittschutzhose und Helm) zu verwenden.
  10. Bei dem Ausleihen von Vermessungsgeräten ist unbedingt vor jedem Einsatz eine Kontrollmessung durchzuführen, um festzustellen, ob das Gerät noch genau arbeitet. Die Eignung der Maschinen für den beabsichtigten Einsatzzweck können wir nicht beurteilen. Wenn durch das Verschulden des Vermieters der Mietgegenstand vom Mieter infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsabschluss liegenden Vorschlägen und Beratungen sowie anderen vertraglichen Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung für Bedienung und Wartung des Mietgegenstandes – nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Mieters die Regelungen von Ziffer 11 entsprechend.
  11. Weitergehende Schadenersatzansprüche gegen den Vermieter, insbesondere ein Ersatz von Schäden, die nicht am Mietgegenstand selbst entstanden sind, können vom Mieter nur geltend gemacht werden bei einer vorsätzlichen Pflichtverletzung des Vermieters; einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters; der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, hinsichtlich des vertragstypischen, voraussehbaren Schadens; Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters beruhen; falls der Vermieter nach Produkthaftungsgesetz für Personenschäden oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen haftet. Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen.
  12. Sämtliche Mietpreise verstehen sich ab Lager Trafoweg 4 (Tor 3), 52152 Simmerath ohne Verlade- und Transportpreise, sowie ohne Gestellung von Betriebsstoffen und Personal.
  13. Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter jederzeit Auskunft über den Standort des angemieteten Gerätes zu erteilen und jeden beabsichtigten Wechsel des Standorts mitzuteilen.
  14. Wir verweisen auf das Verwendungsverbot von Heizöl bei Dieselmotoren.
  15. Alle Kunden müssen bei Abholung der Mietgeräte einen gültigen Personalausweis mit Angabe ihrer amtlichen Adresse vorlegen. Miete ist bei Abholung im Voraus bar zu bezahlen.
  16. Die Rücknahme aller Mietgeräte erfolgt unter dem Vorbehalt der technischen Überprüfung. Der Vermieter ist berechtigt, die Kosten für die Beseitigung von Schäden, die er innerhalb eines Zeitraumes von 14 Tagen nach Rückgabe der Mietsache feststellt, auch nachträglich zu berechnen. Dem Mieter wird vor Berechnung des Schadens die Möglichkeit eingeräumt, eine Stellungnahme zum Schaden abzugeben.
  17. Die Mietdauer beginnt ab Mietbeginndatum und Übernahme des Mietobjektes durch den Mieter und endet bei der vollständigen Rückgabe des Mietobjektes an den Vermieter. Eine Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt vorbehalten. Mietbeginn und Mietende werden vom Vermieter und Mieter schriftlich durch die Unterschriften beider Parteien bestätigt.
  18. Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz des Vermieters oder – nach seiner Wahl – der Sitz seiner Zweigniederlassung, die den Vertrag abgeschlossen hat. Der Vermieter kann aber auch das für den Mieter zuständige Gericht anrufen.

Wir verleihen Werkzeug!

Bei unserer Arbeit rund um Entrümpelungen und Haushaltsauflösungen setzen wir täglich modernes und professionelles Werkzeug ein. So haben wir unser Lager in den letzten Jahren gut gefüllt mit verschiedenen Werkzeugen. Alles ist natürlich nicht jeden Tag gleichzeitig im Gebrauch. Daher haben wir uns entschieden, einen Teil des Werkzeugs an unsere Kunden zu verleihen.

Wir starten unseren Werkzeugverleih nun mit Werkzeugen für den Räderwechsel, weil es gerade saisonal passt 😉 und werden unser Angebot stetig erweitern. Folgende Kategorien finden Sie in unserem Werkzeugverleih:

Wir wüschen Ihnen viel Spaß beim Stöbern und freuen uns auf Ihre Anfrage!

Es wird Zeit für den Räderwechsel


Auf die Frage, wann die Reifen gewechselt werden sollen, gibt es eine altbewährte Faustregel: Von Oktober bis Ostern sollten Autos mit Winterreifen ausgestattet sein. Umgekehrt sollten sie von Ostern bis Oktober mit Sommerreifen ausgerüstet sein.

Wenn der Räderwechsel für das Auto bevorsteht, können die Wartezeiten in der Werkstatt des Vertrauens beträchtlich ansteigen. Möchten Sie die Räder selber wechseln, brauchen Sie das richtige Werkzeug. Hier können wir helfen!

Mit etwas Übung und der richtigen Anleitung ist es nicht schwer, Räder selbst zu wechseln. Dazu brauchen Sie folgendes Werkzeug:

• Schlagschrauber
• Drehmomentschlüssel
• Wagenheber
• Stützen
• Kompressor (optional)

Die meisten Fahrzeuge sind bereits mit einem passenden Wagenheber ausgestattet. Daher haben wir für Sie 2 Pakete zum Leihen vorbereitet.

Unser Basis Paket beinhaltet Schlagschrauber und Drehmomentschlüssel. Das Zusatz Paket bietet zusätzlich Wagenheber, Stützen und Kompressor.


Makita Akku-Schlagschrauber DTW300Z, 330Nm, 18V

inkl. Akku + Ladegerät und 3 Steckschlüsseln (17 mm, 19 mm und 21 mm)

STIER Rad-Montage-Set 1/2 Zoll 40 – 200 Nm, 11-teilig

Drehmomentschlüssel inkl. Kraft-Steckschlüsseln in SW 17 und SW 19 mit 86mm Länge 


STIER Hydraulik Flaschen-Wagenheber

6 Tonnen Tragkraft, Fahrzeug kann auf eine maximale Höhe von 413 mm angehoben werden

 

KRAFTWERK Unterstellbock-Paar 280-420 mm

maximalen Belastung von jeweils 3 Tonnen und einer max. Höhe von 420 mm im Set, Höhenverstellbar mit Verriegelung

 

Makita DMP181 Akku-Komperessor

11,1 bar, 22 L/min, 18 V, inkl. Akku

 

Hier geht es zur
Werkzeugverleih-Anfrage >>

Werkzeugverleih-Anfrage

Sie haben das passende Werkzeug gefunden? Prima! So können Sie es bei uns leihen:

Bitte füllen Sie die Werkzeugverleih-Anfrage unten auf der Seite aus.

Wir prüfen, ob das Werkzeug an Ihrem Wunschtermin verfügbar ist und schicken Ihnen eine Reservierungsbestätigung innerhalb unserer Bürozeiten: Mo.-Fr. 09:00-13:00 Uhr

Sobald Sie die Bestätigung per E-Mail erhalten haben, können Sie das reservierte Werkzeug innerhalb unserer Bürozeiten abholen. Sie finden uns im Tafoweg 4 (Tor 3) in 52152 Simmerath-Lammersdorf.

Auf Anfrage können wir Ihnen auch ggf. einen Termin außerhalb unserer Bürozeiten anbieten.

Bitte bringen Sie zur Abholung Ihren Personalausweis sowie die Leihgebühr mit. Es ist nur Barzahlung möglich. Wir freuen uns, wenn Sie den Betrag passend dabei haben.

Am Abgabetag bringen Sie bitte das vollständige und saubere Werkzeug wieder während unserer Bürozeiten zurück.

Falls Sie das Werkzeug länger brauchen, bitten wir dringend um Rücksprache. Wir verlängern dann gerne Ihren Mietvertrag, sofern das Werkzeug nicht anderweitig reserviert ist.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

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